März 2026: Das Wichtigste aus dem Steuerrecht

  • BFH: Stellplatzkosten bei Firmenwagen keine Vorteilminderung
  • E-Auto-Förderprogramm rückwirkend ab 1.1.2026
  • Grundsteuererlass bei Einnahmeausfall bis 31.3.2026 beantragen
  • Schonfrist bis Mitte März 2026: Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
  • Unterhaltszahlungen mindern Steuern nur bei Banküberweisung
  • Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
  • Arbeitnehmerentsendung: Aktualisierte Verwaltungsauffassung zur steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn