- Grundsteuererlass für 2024 bei Einnahmeausfall bis 31.3.2025 beantragen
 - Ordnungsgeldverfahren abwenden – Jahresabschluss 2023 bis spätestens 31.3.2025 offenlegen
 - Pauschbeträge für Sachentnahmen 2025
 - BFH ändert Rechtsprechung zur Ermittlung der Fahrzeuggesamtkosten bei Leasing für berufliche Fahrtkosten
 - Entschädigung für Verdienstausfall ist vollständig steuerpflichtig
 - Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar